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   BGH, 19.06.1979 - VI ZR 91/78   

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BGH, 19.06.1979 - VI ZR 91/78 (https://dejure.org/1979,1947)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1979 - VI ZR 91/78 (https://dejure.org/1979,1947)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - VI ZR 91/78 (https://dejure.org/1979,1947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 939
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76

    Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB

    Auszug aus BGH, 19.06.1979 - VI ZR 91/78
    Die Revision rügt - zumindest sinngemäß zu Recht, daß diese vom Berufungsgericht voll übernommenen Feststellungen auf einem Verfahren beruhen, das insbesondere den um der Waffengleichheit zwischen Arzt und Patienten willen von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätzen (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - VersR 1978, 542, 544) teilweise widerspricht.
  • OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15

    Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen

    Vor allem hätte die Anhörung beider Parteien in Streitfall zwingend in Anwesenheit eines unfallanalytischen Sachverständigen (vgl. grds. BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]) stattfinden müssen.
  • OLG München, 24.03.2016 - 10 U 3730/14

    Haftung der Eltern bei vom Kind verursachtem Fahrradunfall

    Zu beachten ist, dass die Anhörung beider Parteien in derartigen Fällen zwingend in Anwesenheit eines unfallanalytischen Sachverständigen (vgl. grds. BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14; Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]) stattfinden muss.
  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

    Dies gilt umso mehr, als die Vernehmung in Anwesenheit des unfallanalytischen Sachverständigen hätte durchgeführt werden müssen (vgl. grds. BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14), weil auf die Möglichkeit nicht hätte verzichtet werden dürfen, die unmittelbaren Unfalldarstellungen zu überprüfen, zu erweitern, ergänzende Fragen zu stellen und weitere Anknüpfungspunkte zu gewinnen, und so eine genauere und aussagekräftigere sachverständige Einschätzung zu erhalten.
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 150/02

    Pflicht des Tatrichters zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Dann wäre auch vermieden worden, daß das Berufungsgericht dem Sachverständigen zu weitgehend die Feststellung von Tatsachen anhand der Krankenunterlagen überließ, anstatt sie selbst festzustellen (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Juni 1979 - VI ZR 91/78 - VersR 1979, 939, 940 f.).
  • OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14

    Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

    Verhandlung (v. 29.08.2013, S. 2/5 = Bl. 62/65) zum einen nicht in der erforderlichen Anwesenheit des unfallanalytischen Sachverständigen (BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14) stattgefunden, und ist zum zweiten unzureichend kursorisch geblieben.
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Gleichwohl ist es mit der Grenze der Anforderungen, die an die Parteien gerade im Arztfehlerprozeß verständigerweise gestellt werden können (vgl. Senat. VersR 1979, 939), nicht vereinbar, an die Substantiierung des Vortrags, für den ein Kl. Sachverständigenbeweis antritt, allzu strenge Anforderungen zu stellen.
  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15

    Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer

    - Zum zweiten wurde dem Gericht - und einem zu beauftragenden unfallanalytischen Sachverständigen (BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14) - die Möglichkeit genommen, eine unmittelbare Unfalldarstellung zu erhalten, die Partei ergänzend zu befragen und weitere Anknüpfungspunkte zu gewinnen.
  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

    (1) Die gebotene Anhörung beider Parteien (§ 141 I 1 ZPO) wurde nicht in der erforderlichen Anwesenheit eines unfallanalytischen Sachverständigen (vgl. grds. BGH VersR 1979, 939 [juris, Rn. 23]; Senat, Beschl. v. 22.09.2014 - 10 W 1643/14) durchgeführt, obwohl sowohl der Kläger, als auch der Beklagte unmittelbar an dem Geschehen beteiligt waren.
  • LG Köln, 02.03.2005 - 25 O 115/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Radiologe

    Insoweit kommen den Klägern nämlich Beweiserleichterungen, die letztlich zur Umkehr der Beweislast führen, zugute, denn es handelt sich um einen fundamentalen Diagnoseirrtum und damit um einen groben Behandlungsfehler, vgl. BGH VersR 1979, 939.
  • LG Karlsruhe, 06.05.2011 - 6 O 285/09

    Arzthaftung: Nachweis der Aufklärung bei "Off-label-use" eines Medikaments

    Lücken im Klagvorbringen dürfen, wo es um den medizinischen Sachverhalt geht, der klagenden Partei nicht angelastet, insbesondere nicht als Zugeständnis gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 175/78 - VersR 81, 278 ; vom 19. Juni 1979 - VI ZR 91/78 - VersR 79, 939 ).
  • OLG Jena, 21.01.2003 - 4 W 699/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Stuttgart, 15.12.1994 - 14 U 37/94

    Arzthaftung infolge Nichterhebung eines medizinisch zweifelsfrei gebotenen

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